Einkommenssteuergesetz (ESTG)

Einkommenssteuer

Was für die meisten Menschen mit Einkommen meist ein undurchschaubarer Irrgarten und ein alljährlicher Kreuzgang mit unverständlichen Hinweisschildern ist, bedeutet für das Team des FBSP, Einkommenssteuer Oldenburg, eine klare Route mit deutlichen Hinweisschildern.

Die Fakten

Rechtsgrundlage für die Einkommenssteuer ist das Einkommenssteuergesetz (ESTG) Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Der Einkommenssteuertarif normiert die Berechnungsvorschriften. Erhoben wird die Einkommenssteuer in Deutschland auf das weltweite Einkommen aller natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine natürliche Person ist vor dem Gesetz der Mensch als Rechtssubjekt - von Geburt an mit allen Rechten und Pflichten. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei Gewerbetreibenden unter Umständen das Wirtschaftsjahr und bei Land- und Forstwirten kann der Veranlagungszeitraum gegebenenfalls aufgrund von Erntezeiten und Ernteertrag abweichen. Die Veranlagung erfolgt aufgrund der Einkommenssteuererklärung, die jedes Jahr fristgerecht auf den entsprechenden Formularen des Finanzamtes eingereicht werden muss. Im Einkommensteuerbescheid, den das Finanzamt daraufhin erstellt, ist die für den Veranlagungsraum zu zahlende Steuer festgesetzt.

In der Einkommensteuer werden folgende Einkunftsarten klassifiziert:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Die Einkommensteuer macht ca. ein Drittel des gesamten Deutschen Staatseinkommens aus.

Mit uns können Sie wieder beruhigt einschlafen, auch wenn das Finanzamt anruft.