
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss eines Geschäftsjahres ist nicht nur Besteuerungsgrundlage, sondern zeugt vom rechnerischen Unternehmenserfolg und die finanzielle Lage des Unternehmens. Für Banken, Investoren und Gesellschafter der wichtigste Faktor, um Entscheidungen zu treffen. Ein korrekt erstellter und interpretierter Jahresabschluss bildet eine aussagekräftige Basis für weitere unternehmerische Aktivitäten.
Inhalte des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss beinhaltet die Bilanz mit dem Abschluss der Buchhaltung, eine Aufstellung aller Dokumente zur Information über Lage und Entwicklung und die Rechenschaftslegung über die Verwendung der finanziellen Mittel zum Stichtag des Geschäftsjahres. Die Bilanz stellt Vermögen und Aktiva gegenüber Passiva und Schulden. Die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Aufschluss über die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Ein Lagebericht ergänzt den Abschluss des Geschäftsjahres. Für Kapitalgesellschaften ist gegebenenfalls ein Anhang gemäß §264 HGB nötig.
Steuerrechtlicher Jahresabschluss
Der steuerrechtliche Jahresabschluss ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt und wird diesbezüglich nach legitimen Regeln der Steuergesetzgebung optimiert. Hohes Eigenkapital und ein gutes Ergebnis sind die erstrebenswerten Faktoren für die Funktion als Informationsquelle.
Handelsrechtlicher Jahresabschluss
Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist die Informationsquelle für jeden, der berechtigtes Interesse an der Unternehmenssituation hat.
Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung ist für Freiberufler und Betreiber kleiner Gewerbe, die zu keinem Jahresabschluss gemäß §242 HGB sind, die Besteuerungsgrundlage eines Kalenderjahres. Der zu versteuernde Gewinn wird aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge erstellt.
Ihr Jahresabschluss Oldenburg – verständlich und transparent in jeder vom Gesetz geforderten Form.
Manchmal bin ich ein Turnlehrer der der Bilanz den Spagat zwischen Bankanforderung und Steuern sparen beibringt.