
Steuererklärung Oldenburg
Das FBSP Steuerbüro erstellt alle notwenigen betrieblichen und privaten Steuererklärungen zu allen Steuerarten. Dafür nehmen wir uns die Zeit, Ihre Unterlagen genauestens zu studieren, denn der Zauber des Steuersparens steckt oft im kleinsten Detail. Das Team Steuererklärung Oldenburg berät Sie zu allen Steuerarten umfassend und übermittelt, sofern Sie das wünschen, die erstellte Steuererklärung auf elektronischem Weg mittels amtlich vorgeschriebenem Datensatz.
Prüfung der Angaben durch das Finanzamt
Wir sind auch nach Abgabe der Steuererklärung für Sie da und überprüfen, ob das zuständige Finanzamt Ihre Steuererklärung korrekt bearbeitet hat und die ergangenen Steuerbescheide ihre Richtigkeit haben und legen im Zweifelsfall Einspruch für Sie ein. Bei anhängigen Verfahren bereiten wir für Sie Anträge vor oder legen Einspruch ein, wenn sich dazu in der Fachliteratur neue Fakten finden. Wir informieren Sie über alle relevanten Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, damit Sie sich darauf einstellen können.
Die Steuerarten in Deutschland:
- Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Lohnsteueranmeldung
- Einkommensbesteuerung bei abweichender örtlicher Zuständigkeit
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
Die Pflicht der Steuererklärung
Steuererklärungen unterliegen dem §149 Abgabenordnung und Einzelsteuergesetzen. Steuererklärungen müssen von jedem Steuerpflichtigen fristgerecht abgegeben werden. Zusätzlich kann vom Finanzamt eine Steuererklärung eingefordert werden. Es besteht die Pflicht für jeden, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Eine Nichtabgabe der notwendigen Steuererklärungen hat eine Schätzung zur Folge, die verspätete Abgabe wird mit einem Verspätungszuschlag bestraft.
Mit uns können Sie wieder beruhigt einschlafen, auch wenn das Finanzamt anruft.