
Lohnsteuererklärung
Als unselbständiger Arbeitnehmer haben Sie das Recht oder unter Umständen sogar die Pflicht jährlich eine Lohnsteuererklärung bzw. eine Steuererklärung abzugeben. Im Volksmund trägt die Lohnsteuererklärung auch den Namen Einkommenssteuererklärung, bei beiden handelt es sich aber um das selbe. Jedes Jahr verzichten viele Arbeitnehmer auf dieses Recht und verschenken damit viele Euro an den Staat. Auch unzureichende Kenntnis über die Möglichkeiten der Geltendmachung kosten so manchen Arbeitnehmer sein sauer verdientes Geld. Leider trauen sich auch viele Arbeitnehmer nicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, aus Angst etwas falsch zu machen.
Eine umfassende Steuererklärung kann Ihnen viel an Rückerstattungen vom Finanzamt bescheren, denn durchschnittlich werden aktuell pro Jahr 1007 Euro an den Staat verschenkt. Besonders, wenn Sie hohe berufliche Kosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben haben, lohnt sich eine Prüfung durch einen Steuerberater.
Unter folgenden Umständen sind Sie sogar dazu verpflichtet eine Lohnsteuererklärung einzureichen:
- Wenn ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde
- Wenn mehrere Jobs gleichzeitig ausgeübt wurden
- Wenn eine Kombination aus Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor vorliegt
- Wenn Lohnersatzleistungen z. B. ALG I vorlagen
- Wenn erneut eine Ehe eingegangen wurde
- Wenn der Ehepartner eine Einzelveranlagung beantragt hat
- Wenn Kapitaleinkünfte aus z. B. Aktien, uvm.
- Wenn bei Beamten die Vorsorgepauschale höher war als die anerkannten Versicherungsbeiträge
Falls Sie bisher auf die Abgabe der Lohnsteuererklärung verzichtet haben:
- Die Steuererklärung wird immer für das vergangene Steuerjahr eingereicht.
- Die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.
- Das gilt allerdings nur für diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind.
- Für alle anderen gilt als Frist der 31. Mai eines jeden Jahres.
Ansprüche an das Finanzamt geltend machen
Damit Ihre berechtigten Ansprüche an das Finanzamt nicht verloren gehen, stellen wir für Sie zusammen, welche Unterlagen wir zum Erstellen Ihrer Steuererklärung benötigen. Wir prüfen Ihre Dokumente und Belege, inwieweit Sie beim Finanzamt geltend gemacht werden können und bereiten das Formular für Sie vor.
Als Mögliche absetzbare Posten gelten:
- Kosten für den Umzug
- Haushaltsnahe Diensleistungen z. B. Schädlingsbekämpfung
- Außergewöhnliche Belastungen z. B. Krankheitskosten wie Brillen, Hörgeräte, etc.
- Bewerbungskosten
- Arbeitszimmer bei z. B. Homeoffice oder Arbeiten im eigenen Haus
- Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitsmittel z. B. Fachzeitschriften
- Kinderbetreuungskosten z. B. Kita & Kindergärten
- Kosten für Handwerker
- Versicherungen
- Kosten für Dienstreisen
- Kosten für Fortbildungen
- Telefon- & Internetkosten
- Kontoführungsgebühren
- Altervorsorge
- Und vieles mehr
Diese können Sie gerne sortiert mit zu einem Termin bringen. Unser Team, Lohnsteuer Oldenburg, kennt sich mit den Formularen und den weitreichenden Möglichkeiten bestens aus.
Mit uns können Sie wieder beruhigt einschlafen, auch wenn das Finanzamt anruft.